Sichtkontrollen durch den Regal-Checker

Jedes beschädigte Bauteil eines Regals mindert die sichere Nutzung der gesamten Regalanlage. So können bereits geringfügige Schäden die Standfestigkeit gefährden und die Tragfähigkeit mindern.
Wird ein gering verformtes Bauteil frühzeitig entdeckt, kann dies möglicherweise noch preiswert repariert werden. Daher muss, allein unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, eine sorgfältige, in regelmäßigen Abständen durchgeführte Überwachung der Regalanlage als zwingende Notwendigkeit betrachtet werden.
Insofern liegt es auf der Hand, dass Prüfungen in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten einen zu langen Zeitraum darstellen. Ein Beispiel für ein plötzlich eintretendes „Ereignis“ wäre das „versehentliche“ Anfahren einer Regalstütze mit einem Gabelstapler. Damit ist jedoch im betrieblichen Alltag jederzeit zu rechnen. Insofern macht es durchaus Sinn, das Prüfintervall stark zu verkürzen.

 

Die Norm DIN EN 15635 enthält hierzu folgende Forderung:

9.4.2.2 Sichtkontrollen
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzubewahren.

Die DIN EN 15635 unterscheidet also zwischen einer Experteninspektion und einer Sichtkontrolle durch eine Person, die in der Norm keine begriffliche Kennzeichnung hat.

Nach Vorgaben der Norm muss die Sichtkontrolle in relativ kurzen Intervallen (im Idealfall wöchentlich) durchgeführt werden. Überwiegend erfolgt dies durch Mitarbeiter des Betreibers. Da diese Person die Sichtkontrolle am besten mit standardisierten Listen, sogenannten Checklisten, durchführt, wird sie sinnvoller Weise als Regal-Checker bezeichnet. Regal-Checker, die ihre Fachkenntnisse durch Besuch dieses Seminar erhalten haben, erhalten die unter DOWNLOADS beschriebene Regal-Checkliste als EXEL-Datei kostenfrei

Damit der Regal-Checker seiner Aufgabe nachkommen kann, sollte auch er, vergleichbar dem Regalprüfer, entsprechend unterrichtet bzw. eingewiesen werden. Bei den meisten Regal-Betreibern sollen die wöchentlichen Regalkontrollen abwechselnd von verschiedenen Mitarbeitern ausgeführt werden können. Daher werden diese Schulungen überwiegend als sog. Inhouse-Seminare durchgeführt.

Die oben angeführten Textpassagen sind aus dem Fachbuch „Regalprüfung nach DIN EN 15635“ entnommen.
Sie sind nicht dafür freigegeben, von anderen Seminaranbietern kopiert zu werden.